Diese Methode ist in der VOB geregelt. Ursache ist, dass eine Wand ohne Öffnungen sehr einfach zu streichen ist. Wenn z.B. eine Tür in der Wand ist, mit einer Fläche von weniger als 2,5 m², dann wird so getan, als wäre diese Tür nicht da. Der Maler spart etwas Material, dafür hat er einen Mehraufwand, indem er die Leibung mitstreicht und sauber zur Tür hin abfasst.

Größere Öffnungen werden abgezogen, da die Einsparung an Material und Zeit dann wieder relevant ist.

Diese Aufmaßregel ist lediglich eine Vereinbarung unter Handwerkern, wie gemessen wird. Für den Kunden ändert sich am Endpreis dabei jedoch nichts. Denn der Preis für eine Leistung ergibt sich aus der Zeit und dem Materialverbrauch, der z.B. für den Anstrich eines Raum kalkuliert wird. Und dieser Aufwand bleibt immer gleich, egal wie gemessen wird.